Die Gemeinde Quierschied plant ein Neubaugebiet in vergleichsweise zentraler und doch ruhiger Lage. „In der Brückenwies“ zwischen Fischbacher Straße und Sulzbacher Straße sollen 20 Baugrundstücke erschlossen werden.
(Pressemitteilung) 20 Baugrundstücke in einer Größe zwischen 370 und 730 qm sollen Bauwilligen, insbesondere jungen Familien, die Verwirklichung ihres Eigenheimes in ihrer Heimatgemeinde ermöglichen. Ein Bebauungsplan soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Wohngebietes schaffen. Die eigentliche Erschließung sowie die spätere Vermarktung der Grundstücke wird durch einen Erschließungsträger erfolgen.
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Ortsrand des Ortsteiles Quierschied. Westlich grenzt die Wohnbausiedlung „An Heinrichshaus“ an, während im Norden die Bebauung der „Fischbacher Straße“ das Plangebiet begrenzt. Östlich verläuft die „Sulzbacher Straße“ und im Süden erstreckt sich der „Fischbach“ entlang des Plangebietes. Der überplante Bereich umfasst eine Fläche von ca. 1,29 ha.
Die derzeitige innerörtliche Grünfläche bietet aufgrund von bestehenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Trennsystem) die Möglichkeit die neue Erschließung „In der Brückenwies“ anzubinden. Bestehende Fußwege werden teilweise als Erschließungsstraße ausgebaut. Der bestehende Talrandweg bleibt weitgehend erhalten. Die geplante Anbindung erfolgt über die „Sulzbacher Straße“. Läuft alles nach Plan, könnte bereits im Frühjahr 2015 mit der Erschließung des Neubaugebietes begonnen werden!
Details zum Bebauungsplan und der Lage der Grundstücke gibt es hier:
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2 Kommentare
Daniel says:
Okt 1, 2014
Warum wird dort gebaut ? und nicht auf der Wenzelwiese da wo es angebracht wäre.
Den Anwohner in der Fischbacherstrasse fehlt dann ca 50% vom Gartengrundstück das für die Neue Straße weggenommen wird.Auf der Wenzelwiese, die sowieso für nichts genutzt wird, könnte man locker mehr als 20 Baugrundstücke herrichten !!!
Susanne Dosch says:
Okt 1, 2014
Was ist die Definition des Begriffs „bebaute Ortsgrenze“?
Wieso wird jetzt etwas möglich, das vor 15 Jahren kategorisch mit den Worten: „das wird niemals Bauerwartungsland, bzw. Bauland werden“ (O-Ton des damaligen Bürgermeisters) verneint wurde?
Was ist mit der Aussage der Gemeinde, nach Abschluss der Bebauung „Gisbertsiedlung“, diese sei das letzte Neubauvorhaben, da man nun primär die Leerstände in der Gemeinde beseitigen wolle?
Diese und andere Fragen hätte ich gerne einmal beantwortet.
Ich hoffe, es gibt dazu auch eine Anhörung der Gemeindemitglieder, besonders der betroffenen Anlieger.